| Thema: | Ist unser Schicksal festgelegt? (2) |
2.4.2 Strafe als Ausgang eines Lernprozesses
Diesen Sinn der Strafe können wir auch im Bilde und nach Kenntnissen der Informationsverarbeitung beibehalten. Die Aufgabe einer Strafe und auch der Wiedergutmachung ist es hierbei, Lernprozesse in Gang zu setzen, die zu neuen Vorinformationen für künftige Entscheidungen führen. Die Gewichtung der Informationen soll eine andere werden, und als Folge davon soll im Wiederholungsfall eine andere Entscheidung resultieren, die nicht im Widerspruch zu den Gesetzen steht, die nicht zur Strafe und damit nicht zu Unannehmlichkeiten führt. In manchen Fällen kann bereits die Wiedergutmachung diese Aufgabe erfüllen.
Der durch die Strafe in Gang gesetzte Lernprozeß soll möglichst schon vor der Tat durch die abschreckende Wirkung der zu erwartenden Strafe erfolgen. Ist die Tat trotzdem erfolgt, soll die Vollziehung der Strafe das Umdenken, den Lernprozeß, herbeiführen.
Derjenige, der trotz Strafandrohung gegen Gesetze verstößt, um sich dadurch einen persönlichen Vorteil zu verschaffen und damit anderen einen Nachteil zufügt, ist zunächst uneinsichtig. Er erkennt nicht, daß die strikte Einhaltung der Gesetze letztendlich auch ihm selbst zugute kommt. Er bewertet das empfindliche Übel, das ihm die Strafe zufügt, nicht in ausreichendem Maße, oder er hofft, daß seine Tat unentdeckt bleibt.
Woran liegt das? Erziehung zum In-Gang-setzen von Lernprozessen zur Gewinnung neuer Verhaltensweisen wird immer als unangenehm empfunden. Umdenken und Lernen macht Mühe, ist physikalisch gesehen mit erhöhtem Energieverbrauch verbunden. Schon die Leistungsaufnahme des normal arbeitenden Gehirns beträgt ungefähr 25 Watt und damit etwa ein Viertel des gesamten Leistungsverbrauchs eines körperlich nicht schwer arbeitenden Menschen. Mit der im Körper gespeicherten physikalischen Energie versucht aber jeder Mensch aufgrund eines ihm innewohnenden starken Triebes, des Bequemlichkeitstriebes, sehr sparsam umzugehen. Daher verschließen viele Menschen völlig ihre Augen vor neuen Erkenntnissen und sind vielfach nur durch äußerste Gewalt, z. B. durch Kriminalstrafen, schwere Schicksalsschläge oder ähnliches, zum Umdenken und zur Korrektur der inneren Einstellung zu bewegen.
Nachdem die Strafe und ihr Sinn behandelt worden ist, sind die Voraussetzungen der Strafe zu untersuchen. Im Strafrecht gelten als Voraussetzungen einer Strafe: 1.) Gesetzlicher und konkreter Tatbestand. 2.) Rechtswidrigkeit. 3.) Schuld (d. h. man muß einem Täter aus einer Handlung einen Vorwurf machen können). Zu dem Begriff Schuld sagt ein Lehrbuch des Strafrechtes:
"Diese bedeutet, daß man dem Täter aus seinem (tatbestandsmäßigen und rechtswidrigen) Verhalten auch einen Vorwurf machen, daß man ihn verantwortlich machen kann. Wie dieser Vorwurf psychologisch und philosophisch zu erklären ist, ob die Verantwortung insbesondere die sogenannte 'Willensfreiheit' zur Voraussetzung hat oder auch auf deterministischer Grundlage möglich ist, das ist sehr umstritten. Hierauf kann hier nicht eingegangen, es muß also auf einen theoretischen Ausgangspunkt verzichtet werden." (-11-)
Im Rahmen der hier vorgebrachten Darlegung soll die Schuld folgendermaßen definiert werden: Schuld ist Mangel an rechtzeitigen und ausreichenden Lernprozessen, die ein gesetzestreues Verhalten innerhalb der Gesellschaft ermöglichen. Wenn dieser Mangel und zugleich der Tatbestand einer mit Strafe bedrohten Handlung bei einem Individuum vorliegen, wird es zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, es muß für seine Tat einstehen und muß die Strafe ertragen, d. h. sich einem Lernprozeß unterziehen.
In diesem Gedankengebäude, das man ohne innere Emotionen und Vorurteile betrachten muß, hat Strafe nur in dem Umfang Platz, wie sie zur Umerziehung des Individuums notwendig ist. Strafe als Rache oder Vergeltung, also als etwas, was weit über den erforderlichen Lernprozeß hinausgeht, ist abzulehnen und sinnlos. Rache verstockt nur den Menschen und macht ihn uneinsichtig, bewirkt also das Gegenteil, was eine sinnvolle Strafe ausrichten soll.
Gedanken der Rache und der Vergeltung im Sinne der unverhältnismäßigen Schadenszufügung sind allen Menschen als sehr starker Trieb zutiefst eingepflanzt. Dieser Trieb stammt wahrscheinlich noch aus Zeiten (z. B. der tierischen Existenz), in denen es noch keine Rechtsnormen gab und in denen die Rache der individuelle und private Strafvollzug am anderen Individuum war. Dieses sollte davon in Kenntnis gesetzt werden, daß es besser wäre, keinen Streit mit dem Rächer anzufangen.
In unserer heutigen Zeit ist dieser Rache- und Vergeltungstrieb überflüssig geworden, erschwert nur das Zusammenleben der Menschen und muß daher mit intensiven Lernprozessen unterdrückt oder überdeckt werden. Wie schwer das aber ist, kann mancher entlassene Strafgefangene feststellen, der von seiner Umwelt geschnitten oder beleidigt wird, obwohl er noch nicht wieder straffällig geworden ist. Hier nimmt die Umwelt an ihm noch ihre private Rache und macht dadurch oft die Wirkung der Strafe zunichte.
Nicht ohne Grund verwirft die christliche Religion in so starkem Maße die Rache und Vergeltung und stellt dafür die Vergebung in den Vordergrund. Dabei ist die Vergebung keine einseitige Handlung in Form einer bedingungslosen Amnestie, also einer einfachen Aufhebung der verwirkten Strafe. Vergebung setzt reuevolle Einsicht in das Verwerfliche der Tat und den unbedingten Willen zur Besserung voraus. Bedingung zur Vergebung ist also, daß der Lernprozeß, der durch eine Strafe normalerweise in Gang gesetzt werden soll, bereits vollzogen ist. In diesem Fall ist die Strafe überflüssig geworden. Ihr Vollzug wäre nur noch Rache. In diesem Sinne spricht der evangelische Geistliche nach der Beichte, in der die Verfehlungen bekannt, bedauert und in der Besserung gelobt ist, in der Absolution die Worte:
Auf dieses euer Bekenntnis hin verkündige ich allen, die ihre Sünde herzlich bereuen, an Jesus Christus wahrhaftig glauben und den ernstlichen Vorsatz haben, ihr Leben zu bessern, die Gnade Gottes und die Vergebung ihrer Sünden.
2.5 Schlußbetrachtung aus physikalischer Sicht
Die Willensfreiheit wurde bislang unter den Gesichtspunkten physikalischer Gesetzmäßigkeiten und der darin eingebauten Fragen der Informationsverarbeitung betrachtet. Es wurde dargelegt, daß Ablauf physikalischer Gesetze bei Lebensvorgängen und Prozessen der Willensentscheidung nicht absolute und vorhersehbare Zwangsläufigkeit und völlige Determiniertheit bis in Jahrtausende hinein bedeutet. Es wurden die Grenzen des Kausalitätsbegriffes, ganz besonders in der Mikrophysik, aufgezeigt. In diesem Zusammenhang soll noch die Meinung des Physikers Pascual Jordan (-12-) zitiert werden. Er schreibt:
"Die 'Quantenmechanik', welche diese gesetzlichen Zusammenhänge vollständig und in umfassendster Weise feststellt, lehrt uns ferner, daß unsere Unfähigkeit, über das statistische Gesetz hinausgehend auch den Einzelfall vorauszusehen, nicht etwa auf einer Unzulänglichkeit unseres Wissens (die später einmal behoben werden könnte) beruht: Es besteht hier in dem Geschehen an einzelnen Atomen eine wirkliche 'Freiheit' (-13-), die etwas ganz Neues gegenüber allen älteren naturwissenschaftlichen Vorstellungen ist.
Dieses Ergebnis der modernen Physik bringt eine völlig veränderte Lage im Verhältnis von Religion und Naturwissenschaft. Wir wollen ganz darauf verzichten, an dieser Stelle der weiteren philosophischen Erörterung vorzugreifen: Es mag genügen, gezeigt zu haben, daß die Problemlage, aus der die Möglichkeit einer antireligiösen Verwertung der Naturwissenschaft entstand - und für welche Kant eine scharfsinnige, dem Materialismus bestimmte Grenzen ziehende Lösung versucht hat - einfach nicht mehr vorhanden ist, nachdem die Vorstellung des absolut zwangsläufigen Naturgeschehens durch das physikalische Experiment selber widerlegt worden ist.
Es könnte zwar scheinen, daß die Hoffnung auf eine hier sich ankündigende neue Harmonisierung von Religion und Naturwissenschaft zu schwach begründet sei, wenn die im Naturgeschehen entdeckte 'Freiheit' nur für Atome und Elektronen gilt, während für große aus vielen Atomen zusammengesetzte Körper doch die alte Kausalitätsvorstellung in Kraft bleibt. Aber es hat sich in den letzten Jahren der 'Quantenphysik' eine 'Quantenbiologie' an die Seite zu stellen begonnen, welche aus biologischen Experimenten die Erkenntnis abgeleitet hat, daß lebende Organismen in ihren Reaktionen weitgehend abhängig sind von Prozessen äußerster Feinheit - solcher Feinheit nämlich, daß es sich dabei geradezu um Einzelreaktionen einzelner Moleküle handelt: Diese Abhängigkeit des Lebensgeschehens von 'steuernden' Vorgängen, die ihrerseits der Kausalität der physikalischen Grobgebilde nicht mehr unterstehen, entzieht die biologischen Erscheinungen grundsätzlich der lückenlosen mechanischen Kausalität.
Wie immer man denken mag über die endgültige Bewertung, welche die berührten neuen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse in Zukunft einmal finden werden - niemand wird die Tatsache aus der Welt schaffen können, daß durch diese neuen Erkenntnisse die alten großen Probleme eines Jahrhunderte erfüllenden Ringens zwischen Naturwissenschaft und Religion völlig neu aufgerollt sind." (-14-)
2.6 Präkognition und Vorherbestimmung
Zum Schluß dieser Abhandlung sollen noch parapsychologische Gesichtspunkte der Willensfreiheit und Vorherbestimmung behandelt werden. Wenn zwar die Physik nach den heutigen Erkenntnissen und Anschauungen keine absolute Vorherbestimmung annimmt, so könnte doch die Tatsache, daß in der Parapsychologie die Präkognition bekannt ist, zu der Annahme verleiten, daß eben doch alles Geschehen exakt vorherbestimmt ist. Schließlich gibt es ja in der Parapsychologie Vorhersagen, die sich über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte erstrecken und in allen vorhergesagten Einzelheiten endlich eintreffen.
Aber treffen sie wirklich alle in sämtlichen Einzelheiten ein?
Bei genauer Durchsicht der Voraussagen auch seriöser Vorschauer stellt man fest, daß sehr vieles nicht eintrifft oder nicht genau eintrifft. Dr. Schmeïng schreibt in seinem Buch "Das Zweite Gesicht in Niederdeutschland" (-15-) nach Berichten entsprechender Beispiele:
"Eine zwangsläufige bis in alle Einzelheiten durchgreifende Erfüllung, wie sie in den Vorschauerzählungen häufig betont wird, trifft also nicht mit Notwendigkeit ein. Es können nicht nur Einzelheiten ausfallen, sondern auch ganze Vorgesichte ohne Erfüllung bleiben."
Bei diesen Fehlprognosen kann man natürlich die Vermutung hegen, daß bei der Aufnahme der Vorschau durch den Paragnosten einfach Übermittlungsfehler aufgetreten sind. Aber das läßt sich zunächst nicht beweisen, wie natürlich ebenso auch nicht das Gegenteil.
2.6.1 Eingriffe in vorhergeschaute Ereignisse
Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die Fälle, bei denen der Vorschaubericht dem oder den davon betroffenen Menschen vor Eintritt eines für sie unangenehmen Ereignisses bekannt wurden. Unterstellen wir einmal, daß die Vorschau vom Paragnosten richtig aufgenommen wurde und daß weiterhin unabänderliche Determination herrscht. In diesem Fall müßte es unmöglich sein, die exakte Erfüllung der Vorschau aufzuhalten, selbst wenn man rechtzeitig von der Vorschau erführe.
Tatsächlich gibt es aber Berichte, in denen der verhängnisvolle Ausgang eines Ereignisses abgewendet werden konnte. Einen solchen Fall berichtet uns Justinus Kerner (-16-) aus dem Jahre 1827 von seiner Patientin Friederike Hauffe:
In dem folgenden Bericht weiß der unmittelbar Betroffene nichts von der Vorschau. Dagegen wissen es seine Angehörigen und versuchen von ferne auf das Ereignis Einfluß zu nehmen:Diese sah in mehreren Gesichten ihren Bruder sterbend auf einer Bahre liegen und konnte auf dringliches Befragen angeben, daß ihr Bruder am 18. Januar einem Mordanschlag zum Opfer fallen würde, wobei sie Alter und Herkunft des Täters mitteilen konnte. Der Bruder wurde nun aber gewarnt und verhielt sich am angegebenen Tag und in der fraglichen Situation vorsichtig. Dadurch verfehlte ihn der Täter, ein Holzdieb, als er auf ihn schoß. Der Schuß ließ nur Spuren an einem Baum und im Schnee zurück.
In einem dritten Bericht ist zwar nicht von einer Vorschau die Rede, so daß auch keiner der betroffenen Menschen korrigierend eingreifen kann. Doch hat man den Eindruck, als ob ein jenseitiges Wesen (-18-) das drohende Schicksal kennt und korrigierend einzugreifen versucht:"Eine Berichterstatterin, die von Kind auf - wie sie sagt - das 'Zweite Gesicht' hatte, träumt wiederholt: Ihr Sohn kniet auf einem Brachfeld im Scheinwerferlicht, die Achselklappen abgerissen, ohne Koppel, die Augen nach rechts in Todesangst wie hilfesuchend auf sie gerichtet. Im Genick hat er einen schwarz-grauen Fleck wie eine Einschußwunde. Sie vertraut sich ihrem Beichtvater an, der ihr beruhigend erklärt, das 'Zweite Gesicht' müsse nicht unbedingt eintreffen. Er empfiehlt ihr, um Milderung zu beten. Alle die Jahre, die ihr Sohn in Rußland stand, hat sie furchtbar gelitten, besonders im Vorfrühling - die Zeit, die auf das Brachfeld hinwies. Am 8. Februar sagte ihr eine 'innere Stimme', daß jetzt der Tag der Erfüllung sei. Den ganzen Abend und die ganze Nacht betete die Familie um göttlichen Beistand. Gegen Morgen trat eine Beruhigung bei ihr ein, wie bei einem schwerkranken Menschen nach einer überstandenen Krise. Sie wußte, ihr Sohn hatte es überstanden. Entweder war er tot oder in Gefangenschaft.
Im Jahre 1948 kehrte er aus Rußland heim. Am Abend des 8. Februar 1945 hatten russische Panzer die deutschen Linien durchbrochen und die flüchtigen Verwundeten eines Hauptverbandsplatzes mit Scheinwerfern eingekreist und auf einem Brachfeld erschossen. Sie hießen auch ihn niederknien, um ihm den Genickschuß zu geben. In letzter Sekunde wurde befohlen, diesen einzigen Gefangenen zum Verhör vorzuführen. Als der Morgen angebrochen war, hieß ihn der russische Oberst sich auf den Turm eines Panzers zu setzen. Als einziger war er gerettet." (-17-)
Die angeführten Berichte sind selbstverständlich keine Beweise im strengen Sinn. Sie und auch andere, ähnliche Berichte geben nur gewisse Hinweise. Aber ebenso muß man feststellen, daß auch das, was über Präkognition bekannt ist, kein Beweis für unabänderliche Vorausbestimmung ist. Präkognition in der heute bekannten Form gleicht doch mehr der Wettervorhersage der Meteorologen. Selten trifft die Wettervorhersage exakt zu, häufig trifft sie ungefähr ein und manchmal ist sie völlig falsch. Trotzdem ist die Wettervorhersage kein Glücksspiel und hat einen großen wissenschaftlichen und praktischen Wert."Es war im Krieg an einem schönen Herbstvormittag, als wir wieder mal aus dem Luftschutzkeller ans Tageslicht kamen, froh darüber, daß der Angriff für uns ohne Schaden anzurichten vorübergegangen war. Bald danach schellte es, und mein Nachbar stand ganz aufgeregt vor der Tür. 'Frau H., auf den Polizeibunker ist ein Volltreffer gefallen, und alle Männer sind tot.' Voller Angst eilte ich zum Telefon, um mir Gewißheit zu verschaffen. Ich bekam sie. 'Ja, ihr Mann war auch im Bunker, antwortete die Stimme am anderen Ende der Leitung.
Noch ganz benommen setzte ich mich auf mein Rad, um hinzufahren. 'Franz, Franz', rief ich laut, 'es kann nicht wahr sein, daß ich dich unter Trümmern begraben wiedersehen soll.' Ich wollte und konnte es nicht wahrhaben.
Unterwegs begegnete ich einer mir bekannten Krankenschwester. Sie bot mir ihre Hilfe an mit den Worten: 'Ich lasse sie nicht allein dort hinfahren, ich komme mit.' Wir waren erst eine kurze Strecke gefahren, als unsere Augen glaubten, eine Erscheinung käme uns entgegen. Es war aber kein Geist, sondern ein lebendiger Mensch, mein Mann. Beide warfen wir unsere Räder hin und lagen uns in den Armen. Noch war es wie ein Traum, ihn lebend wiederzusehen.
Dann erfuhr ich die seltsame Geschichte, warum er nicht mit den Bedauernswerten unter den Trümmern lag. Bei Voralarm mußte diese Gruppe von der Stadt zu der Außenstation fahren. Mein Mann ging in den Nebenraum, um seine Ausrüstung zu holen. Als er den Stahlhelm vom oberen Rück herunterholen wollte, bekam er weder den rechten noch den linken Arm hoch. Es war, als ob sich jemand mit seinem ganzen Gewicht auf den sich hochhebenden Arm legte. Er versuchte es immer wieder, doch der Druck war so groß, daß er es nicht schaffte. So waren einige Minuten vergangen, die für sein Schicksal bestimmend sein sollten. Erst nachdem er allein im Raum war, ließ der Druck nach, und als er nun den Stahlhelm heruntergeholt hatte, fuhr er schnellstens seinen Kameraden nach.
Als er an die Brücke kam, an deren Ende die Außenstation lag, fielen in unmittelbarer Nähe die ersten Bomben. Den kurzen Weg über die Brücke konnte er nun nicht mehr schaffen, um sich in den Schutz des Bunkers zu begeben. Es blieb ihm nichts anderes übrig, als gleich beim ersten Pfeiler der weitgespannten Brücke Schutz zu suchen, obgleich sie sicher das Angriffsziel war. Er tat es voller Angst, jeden Augenblick den Einschlag erwartend.
Aber der nicht mehr geschaffte Weg über die Brücke sollte für ihn nicht der Tod, sondern das Leben sein. Welche geistige Kraft hatte ihn vor dem Tode bewahrt? War es sein bereits in die andere Welt gegangener Vater?
Man kann es nicht beantworten, nur danken." (-19-)
Zum Schluß sollen noch zwei Berichte "jenseitiger" Geistwesen angeführt werden, ohne daß auch diesen Beweischarakter zugemessen werden soll. Aber als Äußerungen aus einer "anderen" Welt, in die wir nach unserem Tode eintreten werden, sind sie doch wenigstens lesens- und überlegenswert.
Zuerst der Bericht eines Wesens, das seit mehr als 25 Jahren sein Wissen durch Trance-Ansprache eines Mediums an interessierte Zuhörer weitergibt. Es sagte am 4. März 1972 in Zürich:
"Ein jeder hat für den anderen ein göttliches Vorbild zu sein. Er hat so zu leben, daß man ihn bewundern muß. Er muß in seinem Innern Ordnung haben. Er soll aber auch, wenn dann und wann eine Unordnung sein Innenleben streift, die Möglichkeit ergreifen, es wieder in Ordnung zu bringen. Man kann jedoch die innere Ordnung nur dann aufrechterhalten, wenn man sich nach den göttlichen Gesetzen ausrichtet. Und dafür sind die Gebote Gottes da, nach ihnen soll man sich ausrichten.
Diese Gebote Gottes sind Wegweiser zum höheren Leben. Der Mensch hat ja auf dieser Erde auch seine geistige Begleitung. Damit sind Engel Gottes gemeint, die sich ihm nähern und ihn auf seine Irrtümer aufmerksam zu machen versuchen. Sie mahnen ihn, sie rütteln sein Gewissen, sie versuchen ihn zu beeinflussen, sie haben ihre genaue gesetzlich festgelegte Richtung einzuhalten, wie weit sie einen Menschen beeinflussen dürfen. Diese Beeinflussung ist ja vom einen zum andern verschieden.
- Für einen jeden Menschen, der da lebt, ist auch ein Lebensplan festgelegt; ein Lebensplan, der unabänderlich ist, wo alle Schicksalsstationen eines Lebens eingehalten werden müssen, genau wie sie festgelegt worden sind. Es ist aber dem einzelnen viel Gelegenheit gegeben, sein Schicksal zu mildern und abzuändern. Abändern kann er es durch seine Geschicklichkeit, durch gerechtes, überlegtes Handeln und Denken. Manches kann er in seinem Leben zum Besseren wenden. Er kann ein Schicksal in all seinen Härten auskosten müssen, es kann sogar verschärft werden durch seine Unvernunft, durch seinen Unwillen, durch seine Unzufriedenheit und Unbelehrbarkeit. Er selbst kann das in ihm festgelegte Schicksal abschwächen oder verschärfen. Es ist aber feststehend, daß er ein Schicksal auszutragen hat.
Als letztes folge der Bericht eines hochgestellten Geistwesens, der um 1920 durch ein Trance-Medium in Koblenz durchgegeben wurde. Pfarrer Johannes Greber referiert ihn in seinem Buch:Damit wollen wir euch doch sagen: der Mensch ist Meister seiner selbst. Er lenkt und führt sein Lebensschifflein. Es sind ihm im Leben so viele Möglichkeiten geboten, daß er selbst beim härtesten Schicksal, das für ihn festgezeichnet sein mag, etwas von seiner Härte und Schärfe durch ein gottwohlgefälliges Leben aufzuheben vermag." (-20-)
"Das in der Bibel erwähnte Schicksal des Hiob ist ja nichts anderes, als eine Probe, durch die Gott erfahren wollte, wie sich dieser gerechte Mensch im schwersten Leid ihm gegenüber verhalten würde. ... Alle Prüfungen, denen die Menschen von Gott unterworfen werden, wären ja ein Komödienspiel, wenn Gott im voraus wüßte, wie die Prüfungen ausgingen. ...
Daß Gott, der den Geist seiner Geschöpfe bis in die tiefsten Tiefen kennt, in vielen Fällen aus dieser Kenntnis heraus weiß, wie ihre freie Entscheidung mit höchster Wahrscheinlichkeit ausfallen wird, ist klar. Dieses Wissen haben auch wir Geister in großem Umfang. Selbst ihr Menschen seid imstande, wenn ihr den Charakter eines Mitmenschen kennt, mit einer gewissen Bestimmtheit vorauszusagen, wie er sich in diesem oder jenem Falle verhalten und entscheiden wird. Es ist dies alles aber bloß ein Mutmaßen. Doch darum handelt es sich hier nicht, sondern um eine unfehlbare Sicherheit im Vorauswissen einer Entscheidung, die vom freien Willen abhängt.
Und dieses unfehlbare Wissen besitzt kein Geist. Auch Gott nicht. Darum wußte auch Gott nicht im voraus, ob von den geschaffenen Geistern einige oder viele zum Abfall (von ihm) kämen und selbstverständlich auch nicht, welche von diesen Geistern abfallen würden. Er kannte bloß die Möglichkeit des Abfalls, die ja in dem freien Willen von selbst gegeben war.
Hätte Gott mit Sicherheit vorausgewußt - wie ihr lehrt - daß von ihm ins Dasein gerufene Geschöpfe unter Mißbrauch ihrer Freiheit von ihm abfallen würden, so würde er diese überhaupt nicht geschaffen haben, sondern nur solche, von denen er vorauswußte, daß sie ihm treu blieben." (-21-)
So weit die beiden Berichte aus einer "anderen" Welt zu den Problemen des Lebensschicksals, seiner Beeinflußbarkeit und zum Vorauswissen. Es bleibt zukünftiger Forschung vorbehalten, diese Berichte zu bestätigen oder zu widerlegen. Sollten sie jedoch zutreffen, so wird es denkbar, vielleicht sogar verständlich, daß Paragnosten den von übergeordneten Mächten vorgezeichneten Lebensplan eines Menschen manchmal in gewisser Weise erkennen können. Fehlvoraussagen würden dann darin ihre Begründung finden, daß der Mensch durch bedachtes oder unbedachtes Handeln diesen Lebensplan beeinflußt hat oder ihm entronnen ist. (-22-)
In den vorangehenden Ausführungen wurde versucht, einen Problemkreis,
der für die meisten Menschen mit großen Vorurteilen behaftet
ist, rein sachlich zu zergliedern. Dabei wurde von dem augenblicklichen Stande
des Wissens ausgegangen. Sicherlich wird sich mancher mit den dargelegten Gedankengängen
nicht oder nicht sofort anfreunden können. Dazu bedarf es erst längerer
Gewöhnung an diese etwas nüchterne Betrachtungsweise. Aber vielleicht
hat doch der eine oder andere den Eindruck gewonnen, daß gerade Physik,
Technik und Parapsychologie über ein Gebiet Aussagen machen können,
das man bislang der Philosophie und Theologie vorbehalten glaubte. Es ist auch
sehr gut möglich, daß Erkenntnisse der kommenden Jahrzehnte das gezeichnete
Bild noch sehr viel deutlicher machen werden, als es heute dargestellt werden
kann.
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H. Bender: Der Krieg im Spiegel okkulter Erlebnisse, Neue Wissenschaft 160, H. 1, S. 18-24
A. Bier: Die Seele, J. F. Lehmanns Verlag, München 1940
M. Born: Bemerkungen zur statistischen Deutung der Quantenmechanik, S. 103-118 des Buches Werner Heisenberg und die Physik unserer Zeit, Verlag F. Vieweg, Braunschweig 1961
H. Engelhard: Einführung in das Strafrecht, Adolf Rausch Verlag, Heidelberg 1946
P. Glees: Das menschliche Gehirn, Hippokrates Verlag, Stuttgart, 2. Aufl. 1971
J. Greber: Der Verkehr mit der Geisterwelt Gottes, seine Gesetze und sein Zweck, 4. Aufl. 1975, Johannes Greber Memorial Foundation, 139 Hillside Avenue, Teaneck, N.J. 07666, USA
H. Grünewald: Schaltplan des Geistes, Rowohlt Verlag, Reinbeck bei Hamburg 1971
H. H.: Minuten entscheiden ein Schicksal, Esotera H. 4, 1970, S. 340
P. Jordan: Die Physik und das Geheimnis des organischen Lebens, Verl. F. Vieweg, Braunschweig 1947
J. Kerner: Die Seherin von Prevorst, Verl. Ph. Reclam, Leipzig 1938
A. F. Marfeld: Kybernetik des Gehirns, Safari Verlag, Berlin 1970
M. Planck: Kausalgesetz und Willensfreiheit, Berlin 1923
M. Planck: Wege zur physikalischen Erkenntnis, Verlag S. Hirzel, Leipzig 1934
J. B. Rhine: Die Reichweite des menschlichen Geistes, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1950
K. Schme?ng: Das Zweite Gesicht in Niederdeutschland, Verlag J. A. Barth, Leipzig 1937
Geistige Welt, 23. Jahrg., Nr. 11/1972, S. 83, Verlag Arthur Brunner,
Zürich