- 9 - Fragen und Antworten Juli 1958 Frage : Ist unsere Sterbestunde vorherbestimmt? ARGUN : Zum Teil gewiß, aber alles ist in GOTTES Hand. Jahrgang 1959 Frage : Ich möchte gern wissen, wie es einem gewissen Mann geht, der verstorben ist, dessen Frau ihn immer beweint und die mit sich selbst nicht fertig wird? ARGUN : Diesem Mann geht es schlecht. Er leidet sehr, da er mit ansehen muß, daß seine Frau so um ihn weint. Er würde seine Ruhe finden und glücklich sein, wenn er sehen würde, daß sie aufhört ihn zu beweinen, da sie die Erkenntnis hat, daß er ja lebt und sie zu ihm kommt zu einer Zeit, wann GOTT es will. • Wenn sie weiter um ihn trauert, schädigt sie sein geistiges Fortkommen. Frage : Trifft das auch dann zu, wenn die Frau sehr gottgläubig ist? ARGUN : Leider hat sie nicht die Erkenntnis, wie sie sein sollte. Der Schmerz ist verständlich und beweist die Liebe zu ihrem Mann, wie auch eine Portion Egoismus - so muß ich es leider nennen, sonst würde die Frau sich bei dem Wissen, das sie besitzt, ganz anders verhalten. Sie hat also kein Vertrauen auf ein Wiedersehen. Der Zweifel nagt an ihrem Herzen, auch wenn sie es nicht wahrhaben will. Es gibt viele solcher Fälle. Frage : Wie uns bekannt ist, verbrennen die Inder ihre Toten. Es handelt sich bei den Indern um ein geistig fortgeschrittenes Volk. Warum verbrennen gerade sie die Toten? ARGUN : Es handelt sich dabei nicht um geistigen Fortschritt, sondern um einen uralten Kult, von dem sie nicht lassen wollen. Warum tragen die Inder dämonische Masken? Sie glauben, durch das Böse Böses verbannen zu können. Das ist der große Fehler. Um dort das Kultische auszumerzen benötigt man Jahrhunderte. Frage : Man spricht oft von einem jenseitigen GERICHT. Gibt es wirklich eine solche RECHTSPRECHUNG, die unseren Gerichten ähnelt? ARGUN : Man erwartet im Geistigen Reich, daß sich jede Seele selbst richtet. Hohe Engel verhören diese Seelen, die bei uns ankommen, d. h. sie wollen nur euer Schuldbekenntnis hören, denn sie wissen ja bereits, was ihr gesündigt habt. Der persönliche SCHUTZPATRON ist euer Verteidiger. Aber er kann auch zum Ankläger werden. Juni 1960 Frage : Haben Verstorbene ein Erinnerungsvermögen an die Welt, die sie verlassen haben? ARGUN : Gewiß, alles wird aufgehoben und nicht vergessen. Frage : Stimmt es, daß sich Jenseitige bis zu sechs Inkarnationen zurückerinnern können? ARGUN : Weiter hätte es keinen Sinn. Ein Leben reicht oft genug aus.
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