Positive Philosophie

- 5 - November 1963 Positive Philosophie (4) Tatsächliche Erfahrungen der Neuzeit erfordern unbedingt ein unbelastetes, vorurteilsloses Denken, das nicht an die Fesseln einer Schulweisheit gebunden sein darf. Die Erfassung der geheimsten Natur erfordert ein Sichlosreißen von den "unverrückbaren" Gesetzen, denn solche Gesetze können ihre Grenzen haben, die aber durch das große Wunder der Natur überschritten werden. Falsche Erkenntnisse, welche sich mit dem größten aller Wunder - dem Menschen - befassen, richten gerade unter der Menschheit einen unheimlichen Schaden an. Die Philosophie ist jedoch das Gebiet, das sich ausschließlich mit dem Menschheitsproblem befaßt. • Die Philosophie hat nicht die Dinge um den Menschen herum zu klären, sondern die Dinge, die den Menschen selbst betreffen, die in ihm selbst vorgehen und sein Dasein erklären. Aus diesem Grunde ist die Philosophie tatsächlich die Krone aller Wissenschaften, weil sie sich mit der "Krone der Schöpfung" zu befassen hat. Es ist ohne Zweifel richtig, daß die Philosophie eine Menschheitsforschung darstellt. Die Anthropogenie, Anthropologie, Anthroposophie, die Psychologie, die Parapsychologie und auch die Theologie sind Spezialgebiete der wahren positiven Philosophie. In diese Gesamtwissenschaft der Menschheitskunde ist eine Unmenge anderer Dinge hineingetragen worden, die nichts mit der Philosophie zu tun haben und nicht der Beweisführung dienen können. Abgesehen davon hat die Staatswissenschaft1 noch eine gewisse Berechtigung, sie wäre in der Philosophie auch überflüssig, wenn sie nicht das Negativ zum Positiv der Theologie darstellen würde. • Von allen geistigen Einstellungen zur Natur ist der Pantheismus noch negativer als der Atheismus, denn der Pantheismus leugnet GOTT als Person im geistigen Sinne. Doch der Atheismus setzt den Menschen als Ebenbild GOTTES an die höchste Stelle. * * * * * * * 1 Staatswissenschaften, wissenschaftliche Disziplinen, die sich mit dem Wesen, der Entstehung, Veränderung und dem Untergang von Staats- und Regierungsformen befassen. Sie umfassen 1.) Die allgemeine Staatslehre (Wissenschaft von den Erscheinungsformen staatlicher Gebilde), 2.) Die Staatsphilosophie, die sich mit den in Herrschaftsverbänden mit öffentlichen Gewalt verfaßten Gesellschaften beschäftigt, 3.) Die Politologie (Politikwissenschaft), 4.) Die Staatssoziologie, die v. a. Verfassungsnormen und - wirklichkeit vergleicht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI1MzY3