Reinkarnation - eine urchristliche Lehre

- 15 - "Konkret aber spitzt sich das Problem zu, wenn man die vielfältigen und gut beglaubigten Erfahrungen der Parapsychologen ernst nimmt . . . Es handelt sich hier keineswegs um vage weltanschauliche Spekulationen, sondern um Fakten, die nach einer Deutung verlangen. Man muß die Frage stellen, ob Theologen eine Ganztod-Theorie entworfen hätten, wenn ihnen diese vielfältigen Materialien bekannt und einer gründlichen Reflexion wert gewesen wären."19 Kennen diese Theologen eigentlich nicht den Ausspruch Jesu: "Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht zu töten vermögen." (Mt 10, 28)? Wäre die Kirche in Handlung und Lehre konsequent, müßte sie die modernen Ganztod-Theologen wie früher vor ein Inquisitionsgericht stellen und öffentlich verfluchen, da diese gegen das Dogma "De fide" (DS 1440) vom V. Laterankonzil (1513) verstoßen, in dem eindeutig festgelegt wird, daß der Mensch eine individuelle und unsterbliche Seele besitzt. Die Schriftstellen zur Unsterblichkeit der Seele sind an Eindeutigkeit nicht mehr zu überbieten: Weish. 2, 23; Mt. 10, 39; 16, 25ff.; Lk. 16, 19ff.; 23, 43; Joh. 12, 25; Apg. 7, 59. Es stellt sich hier, angesichts der Wichtigkeit des Problems, ernsthaft die Frage: Handeln die "Ganz-Tod-Theologen" willkürlich nachlässig oder absichtlich? Während die Dogmen zur Ewigkeit der Hölle, auf die noch eingegangen wird, höchst problematisch sind, da sie mit demWesen eines liebenden und barmherzigen Gottes unvereinbar sind, ist jedoch die Existenz der Hölle unbestritten, was auch durch zahlreiche Bibelstellen begründet werden kann. Die dortigen zum Teil sehr anschaulichen und drastischen Schilde-rungen der Hölle führten aber zu einer merkwürdigen Auffassung vom Wesen der Höllenstrafe. "Die Mehrzahl der Väter, die Scholastiker und die meisten neueren Theologen nehmen ein physisches Feuer an, heben aber die Verschiedenheit desselben vom gewöhnlichen Feuer hervor. Das Einwirken physischen Feuers auf rein geistige Wesen erklärt Thomas nach dem Vorbild Augustinus und Gregors als Bindung der Geister an materielles Feuer, das ein Werkzeug der göttlichen Strafgerechtigkeit ist. Die Geister werden dadurch der Materie unterworfen und in ihrer freien Bewegung gehindert." (Ott S. 573) Durch das Konzil von Florenz (1438-1445) wurde die Auffassung des Augustinus von der Kirche übernommen und voll inhaltlich gebilligt: "Niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude, auch kein Ungläubiger oder ein von der Einheit der Kirche Getrennter wird des ewigen Lebens teilhaftig, vielmehr verfällt er dem ewigen Feuer." (DS 1531) Den Körper mit materiellem Feuer zu quälen, hat die Kirche in der Inquisition millionenfach praktiziert, aber auch für die Seele zur Strafe ein materielles Feuer festzuschreiben, heißt nichts anderes als ihren geistigen, von der Materie substantiell verschiedenen Seinsgrad zu leugnen und sie mit dem Körper auf die gleiche Stufe zu stellen. 19 Adler, a.a.O., S. 179

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