Reinkarnation - eine urchristliche Lehre

- 8 - Das Dogma (DS 1512 s. o.) braucht jedoch die Glaubensstütze, daß die Menschheit auch tatsächlich im naturwissenschaftlichen Hinblick von Adam und Eva abstammt. Dazu schreibt Ott (S. 129): "Der biblische Bericht über den Sündenfall der Stammeltern ist in der Genesis (2, 17 und 3, 1ff.) enthalten. Da die Sünde Adams die Grundlage der Dogmen von der Erbsünde und von der Erlösung ist, so ist in den wesentlichen Punkten an der Geschichtlichkeit der Erzählung festzuhalten. Nach einer Entscheidung der Bibelkommission im Jahre 1909 darf der buchstäbliche, geschichtliche Sinn . . . nicht in Zweifel gezogen werden." (Ott S. 129). Nicht in Zweifel gezogen werden darf: a) daß dem ersten Menschen von Gott ein Gebot gegeben wurde, um seinen Gehorsam zu prüfen, b) daß er das göttliche Gebot durch Verführung, des unter dem Bild der Schlange dargestellten Teufels, übertrat, c) daß die Stammeltern aus dem ursprünglichen Zustand der Unschuld ausgeschlossen wurden. Die gleiche Bibelkommission erklärte aber am 30. 6. 1909 auch: "Es ist nicht notwendig, alle einzelnen Wörter und Sätze im eigentlichen Sinne zu verstehen. Stellen, die von den Vätern und Theologen verschieden gedeutet werden, darf man nach eigenem klugen Ermessen auslegen, freilich mit dem Vorbehalt, daß man sich dem Urteil der Kirche unterwirft und die Analogie des Glaubens wahrt." (DS 3515) (Ott S. 112) Als Schriftbeweis für die Richtigkeit dieses Dogmas sagt Ott (S. 132): "Das Alte Testament enthält nur Andeutungen der Erbsünde." Psalm 51, 7: Siehe in Schuld bin ich geboren, und in Sünde hat mich meine Mutter empfangen. Job 14, 4: Wer kann den rein machen, der aus unreinem Samen empfangen ist? Diese nach der lateinischen Vulgata-Bibel zitierte Stelle übersetzt die deutsche Pattloch-Bibel so: "O könnt vom Befleckten doch ein Reiner stammen." Hier liegt ein klassisches Beispiel vor, wie durch eine Textübersetzung in eine andere Sprache der Sinn einer ursprünglich eindeutigen Stelle völlig verändert werden kann, obwohl dem Übersetzer sicherlich keinen Vorwurf der bewußten Veränderung gemacht werden soll. Als klassische Beweisstelle des Neuen Testaments führt der Dogmenkommentar dann an: Römer 5, 12: "Wie daher durch einen einzigen Menschen die Sünde in die Welt eintrat und durch die Sünde der Tod und so auf alle Menschen der Tod überging, weil alle sündigten." Nach einer fast halbseitigen philologischen Erklärung gibt Ott dann aber selbst zu, daß nach Meinung der neueren Auslegung diese Stelle "kein Zeugnis für die Erbsünde ist." (Ott S. 132) Diese drei vorgelegten Stellen sagen aber kein Wort von der Erbsünde. Die einzige gemeinsame Aussage, die sich entnehmen läßt, ist, daß Schuld und Sünde bei der Geburt eines Menschen vorhanden sind. Es wird aber auch an anderen Stellen nicht bestätigt, daß diese Erbsünde von den Stammeltern herrührt. Eher beweisen zwei Stellen das Gegenteil: Ezechiel 18, 4: "Nur die Person, die sündigt, die soll sterben." Weisheit 8, 19: "Ich war ein wohlveranlagter junger Mann und hatte eine gute Seele empfangen."

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