Spirituelle Sterbebegleitung

- 3 - und seinem irdischen Leben! Hat er noch Schuldgefühle, dann sollte man als Sterbebegleiter ihm sagen, daß er alles so gut gemacht hat, wie er es seinerzeit konnte. Die damalige Situation war eben nicht besser zu lösen. Mehr wird von uns Menschen, die wir in der Dualität der Dritten Dimension leben, nicht verlangt, nämlich daß wir stets unser Bestes geben. Sollten wir später dennoch erkennen, daß wir Fehler gemacht haben, dann können wir den betreffenden Menschen um Vergebung bitten - und auch den schon vorausgegangen Seelen. Selbst das ist nachholbar! Es ist wichtig, daß der Mensch mit dem Gefühl gehen kann: Ich habe mein estes gegeben. Und als Begleiter müssen wir dieses Gefühl in ihm verstärken, z. B. mit Worten wie: "So gut du konntest hast du dich eingesetzt für dich, für deine Familie, in deinem Beruf. Das hast du gut gemacht!" - Es ist wichtig, alles zu benennen, was den Sterbenden bedrückt. Konnte er beispielsweise mit einer anderen Person keinen Frieden schließen, dann kann der Sterbe-begleiter dafür sorgen, wenn das Einverständnis vorliegt, daß diese Person den Sterbenden besuchen kann und er das Gefühl bekommt: Nun habe ich Frieden geschlossen. Es steht nichts mehr zwischen uns. Jetzt kann ich gehen. Erst dann hat er Frieden geschlossen, mit seinem irdischen Leben und anderen Menschen. … Wenn jemand mit Groll in seiner Seele aus dem Leben scheidet, dann ist er so stark mit Vergangenem beschäftigt, daß er während seines Sterbeprozesses seine helfenden Engel nicht sehen kann; eine geistige Blindheit, hervorgerufen durch starke auch materielle Bindungen, die den Sterbenden auf der materiellen Ebene festhält. Je nach Temperament und Charakter der Seele kann sogar Spuk entstehen. Es ist so wichtig bei Sterbenden, die nicht loslassen können, auf ihre Probleme einzugehen und die einzelnen Punkte zu bereden und auch auf die wartenden Lichtwesen hinzuweisen, die ihn abholen wollen. Dieses Problem zu lösen, auch darum geht es in der spirituellen Sterbebegleitung. Ich werde dazu Beispiele bringen, daß man während und auch nach dem Sterbeprozeß die Seele durchaus erreichen kann, um sie zu motivieren, die irdische Lebensebene loszulassen und in die feinstoffliche Heimat zurückzukehren. In der Sterbephase, wenn die Seele beginnt, sich von ihrer materiellen Hülle zu lösen, wird jeder Mensch hellsichtig. Mehr und mehr übernehmen die Augen des Astralleibes die Funk-tion des Sehens, während die physischen Augen, die nur für die Dritte Dimension ausgelegt sind, ihre Funktion immer mehr einstellen, ein gleitender Übergang, der bewußt erlebt werden kann. Der Sterbende schaut in das Geistige Reich und erkennt mit großem Erstaunen und Freude seine ihm vorausgegangenen Angehörigen und andere Lichtwesen, die ihn abholen wollen. Der Sterbebegleiter dagegen kann diese Lichtwesen nicht immer sehen. Es hängt von ihm ab, ob er bereit ist, sich auf diesen Prozeß einzulassen. Ist das der Fall, dann werden ihm seine geistigen Augen geöffnet. Der freie Wille des Menschen, sein gottgegebenes Geburtsrecht, wird von jedem Engel respektiert. Natürlich stellt sich auch die Frage: Inwieweit glauben wir daran? … Doch inzwischen sind Engel ja "modern" geworden.1 Viele Menschen ahnen, hoffen oder glauben, daß es Engel gibt. Ob wir diese Lichtwesen "Engel" nennen, "geistige Begleiter", "geistige Führer" oder "Geistlehrer" ist im Grunde egal. Von Geburt an sind Engel bei jedem Menschen! Und wenn wir darüber hinaus wissen, daß diese hohen Wesen für uns ansprechbar sind, daß sie dem Sterbenden helfen und wir ihnen alles sagen und erbitten können, was uns am Herzen liegt, dann tun sie es mit Freuden, soweit es dem Lebensplan des Menschen entspricht. Doch der Mensch muß den ersten Schritt tun! Wir wollen ja etwas von ihnen. Wie gesagt: Das gottgegebene Geburtsrecht eines Menschen, sein freier Wille, ist für Lichtwesen unantastbar und wird auch dann respektiert, wenn er mit Engeln nichts zu tun haben will. 1 Etwa jeder Zweite in Deutschland glaubt an Schutzengel. Das ergab 2016 eine repräsentative Umfrage des Meinungs-forschungsinstituts "YouGov" im Auftrag der "Deutschen Presse-Agentur".

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