- 28 - 1. 3. 3 Vorladung vor den Bischof Im Laufe des gegen mich eingeleiteten Verfahrens folgte Bestätigung auf Bestätigung der mir in meiner eigenen Angelegenheit durch die Medien gemachten Angaben und Voraussagungen. Eines Tages erhielt ich eine Vorladung vor den Bischof. Kaum war das Schreiben in meiner Hand, da erschien plötzlich der Bauernjunge meiner Pfarre, der Sprechmedium war, bei mir im Pfarrhause und sagte: "Ich wurde gezwungen, zu ihnen zu gehen. Sie haben einen Brief von ihrer bischöflichen Behörde erhalten. Sie müssen am ... zum Bischof kommen." Ich fragte ihn, wieviel Zeilen der Brief enthalte. Auch das gab er genau an. Darauf fiel er in den Trancezustand, und der aus ihm sprechende Geist sprach mir Mut zu mit den Worten: "Du brauchst keine Furcht zu haben. Auf Gott hoffe und fürchte dich nicht! Was können dir die Menschen tun!" Ich entgegnete, daß ich die durch den Verkehr mit der Geisterwelt gewonnene Überzeugung auch vor dem Bischof bekennen werde. Infolgedessen würde ich wohl in allernächster Zeit meine Absetzung als katholischer Pfarrer zu erwarten haben. "Der Bischof wird dich nicht über den Spiritismus und deine daraus gewonnene Glaubensüberzeugung fragen", entgegnete er. "Du wirst später auf dem Wege der Beurlaubung im Frieden mit deiner Religionsgemeinschaft aus deiner Pfarrei scheiden und nicht auf dem Wege der Absetzung." Ich konnte mir gar nicht denken, daß der Bischof mich nichts über die spiritistischen Versammlungen und die darin vorgetragenen Wahrheiten fragen würde. Und doch geschah es so, wie es mir durch das Medium gesagt worden war. Der Bischof las mir das Verbot der römischen Kongregation aus dem Jahre 1917 vor, wonach Katholiken keine spiritistischen Versammlungen besuchen durften, ließ mich unterschreiben, daß er mir das Verbot mitgeteilt habe und gab mir eine Buße für die bisherige Übertretung des Verbotes. Auf die spiritistische Sache selbst ging er mit keinem Worte ein. Später mußte ich eine für mich sehr schmerzliche Bestätigung einer durch das Medium in der Stadt gemachten Voraussage erfahren. Es war nämlich in einer Sitzung mitgeteilt worden, daß einer aus dem Kreise der Sitzungsteilnehmer jener Stadt mich verraten werde. Wir hielten keinen von uns eines solchen Verrates fähig. Und doch wurde das unmöglich Erscheinende zur Wirklichkeit. Eine Frau aus unserem Kreise erstattete gegen mich Anzeige bei der bischöflichen Behörde wegen meiner fortgesetzten Teilnahme an spiritistischen Sitzungen. Infolge dieser Anzeige schien meine Absetzung unvermeidlich. Zwar hatte ich meine Beurlaubung zum Zwecke der Wohlfahrtspflege beantragt. Aber sie war in einer so schroffen Form durch das bischöfliche Generalvikariat abgelehnt worden, daß nach menschlichem Ermessen keine Hoffnung mehr bestand, sie zu erreichen. Das Verfahren gegen mich vor dem geistlichen Gericht nahm seinen Fortgang, und es wurde Termin zur Hauptverhandlung gegen mich anberaumt, und ich zu der Hauptverhandlung geladen. Nur noch wenige Tage trennten mich von diesem Termin, an dem das Urteil meiner Absetzung ohne Zweifel gefällt worden wäre. Dennoch vertraute ich auf die mir gemachte Voraussage, daß ich im Frieden mit meiner Religionsgemeinschaft auf dem Wege der Beurlaubung meine Pfarrei verlassen würde. Da erhielt ich noch in letzter Stunde vom geistlichen Gericht ein Telegramm, daß auf Weisung des Bischofs das Verfahren gegen mich einstweilen eingestellt sei. Bald folgte ein Brief des Bischofs, in dem er die von mir nachgesuchte Beurlaubung genehmigte und anfragte, wann ich meine Pfarrei zu verlassen wünschte. Ich gab den Tag an, der mir schon seit langem als Tag meines Abschiedes aus meiner Pfarrei vorausgesagt worden war: 31. Dezember 1925.
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