Kapitel 2.2: Die Medien

- 20 - W i e f a l s c h wird daher auch von eurer Wissenschaft so oft das Versagen der Medien gedeutet! Sie sollte doch einmal gründlich die Hemmnisse studieren, die so manchesmal den Medien, als den Kraftquellen der Geisterwelt, in den Weg gestellt werden, und zwar gerade von euren Wissenschaftlern; und sie sollte die Hemmnisse beseitigen, dann würden auch die Kundgebungen der Geistwesen zur Zufriedenheit ausfallen. Zwar beteiligt sich die g u t e Geisterwelt nur in den seltensten Fällen an Kundgebungen, die nicht ausschließlich dem Guten, sondern nur rein wissenschaftlichen Zwecken oder gar bloß der Neugierde dienen. Das ist das Gebiet, auf dem die n i e d e r e Geisterwelt sich mit Eifer betätigt und leider nur allzuoft nicht geringes Unheil anrichtet. • Es ist den Teilnehmern guter spiritualistischer Zusammenkünfte immer von neuem einzuschärfen, daß sie jeden Zweifel und jedes Mißtrauen aus ihrem Herzen bannen und ohne Spannung in Geduld abwarten, was kommen wird. • Wird ein Sitzungsteilnehmer innerlich gedrängt, einen Gedanken, der ihm eingegeben wird, niederzuschreiben, so soll er es tun. Nach und nach wird er lernen, d i e i n s p i r i e r t e n G e d a n k e n v o n d e n e i g e n e n z u u n t e r s c h e i d e n . Die von der Geisterwelt eingegebenen Gedanken drängen sich nämlich, wenn ihr eure eigenen Gedanken auszuschalten sucht, immer wieder mit Schärfe auf; und wenn ihr sie ausschlagt, kommen sie immer wieder. • Fühlt einer der Anwesenden eine gewisse Betäubung des Kopfes oder eine auffallende Schwere der Glieder, wird ihm der Kopf hin- und hergedreht oder sein Körper von einer ihm unerklärlichen Bewegung ergriffen, so ist das ein Zeichen, daß die Geisterwelt an ihm arbeitet. Am meisten wird der Körper derjenigen in Mitleidenschaft gezogen, die ' T i e f t r a n c e m e d i e n ' werden. Das Hin- und Herbewegen, das Auf- und Abzerren des Körpers hängt mit dem Lösen des Geistes des werdenden Mediums vom Körper und dem körperlichen Od zusammen. Die mit der Lösung des Geistes verbundenen körperlichen Erscheinungen sind oft für den Zuschauer beängstigend. Es ist ja eine Art Todeskampf, wenn auch ohne Schmerzen für das Medium. Ein Grund zu irgendeiner Befürchtung besteht jedoch nicht . Es vollzieht sich alles nach bestimmten GESETZEN. D i e s c h w i e r i g s t e Z e i t für die in Ausbildung begriffenen Tieftrancemedien ist die Zeit der sogenannten ' H a l b t r a n c e ' oder ' T e i l t r a n c e ' . Der eigene Geist ist noch nicht ganz aus dem Körper gelöst und entfernt, und ein fremdes Geistwesen benutzt schon den Körper des Mediums für seine Kundgebungen. Der noch anwesende Geist des Mediums hört die von dem fremden Geist durch das Medium gesprochenen Worte. Das Medium kommt dadurch leicht zu der Annahme, es seien seine eigenen Worte und Gedanken, die zum Ausdruck gebracht würden. So kommt es leicht in Gefahr, an der Sache selbst irre zu werden und die Kundgebungen als Selbsttäuschung zu betrachten. Auch mischt sich in diesem Stadium der Ausbildung der eigene Geist des Mediums leicht in die Kundgebungen des fremden Geistes ein und ruft dadurch berechtigte Zweifel der Teilnehmer hervor. Es könnte darum auf den ersten Blick scheinen, als ob der fremde Geist besser daran täte, mit seinen Kundgebungen zu warten, bis das Medium ganz ausgebildet sei, damit derartige Unannehmlichkeiten vermieden würden. • Allein die Gründe, die das fremde Geistwesen veranlassen, schon bei 'Teiltrance' des Mediums seine Kundgebungen zu machen, sind s o w i c h t i g e r N a t u r , daß es lieber die geschilderten Unzuträglichkeiten in Kauf nimmt, als daß es die Kundgebungen bis zur vollen Ausbildung des Mediums verschiebt. Denn gerade in der ersten Zeit, wo ein ausgebildetes Medium den Teilnehmern nicht zur Verfügung steht, sind diese über so viele Punkte zu belehren und aufzuklären, daß diese Unterweisungen nicht gut auf später verschoben werden können. Von den Belehrungen hängt gerade am Anfang für die Teilnehmer so viel an innerem Nutzen ab, daß die unvollkommene Art der Kundgebungen als ein viel geringeres Übel betrachtet werden muß als das vollständige Unterlassen der Belehrung.

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