Der Mensch und seine Bindung an Gott

- 18 - 23,16). Mord, Menschenraub und Menschenhandel, Körperverletzung mit Todesfolge und Verfluchung der Eltern sollte mit dem Tode bestraft werden (2. Mose 21, 12-18). Ein Fremdling sollte nicht übervorteilt und bedrückt werden. Von einem Armen, dem man Geld geliehen hatte, durfte man keine Zinsen nehmen. Das Recht eines Armen durfte bei Rechtsstreitigkeiten nicht gebeugt werden usw. Die Strafen für Diebstahl, Unterschlagung und Körperverletzung waren Wiedergutmachung und Schadenersatz. Wenn aber keine Wiedergutmachung und Schadenersatz möglich waren, weil z. B. ein bleibender Leibesschaden entstanden war (2. Mose 21,23), und der Betreffende nicht anderweitig entschädigt werden konnte (z. B. durch Freilassung aus der Sklaverei), so sollte gelten: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. Diese Gesetze wurden später noch erweitert. Besonders sozialschädliche Taten wurden in den Gesetzen mit dem Tode bedroht, z. B. Ehebruch mit einer verheirateten Frau (3. Mose 20,10), Blutschande (3. Mose 20,17), Homosexualität unter Männern (3. Mose 18,22 u. 20,13), Unzucht mit Tieren (Sodomie) (3. Mose 18,23 u. 20,15-16), alles Taten, die damals wie heute bei allen Völkern gang und gäbe waren und dem sittlichen Zusammenleben der Menschen untereinander in stärkstem Maße schadeten. Dazu kam bei Androhung der Todesstrafe das Verbot der Opferung von Kindern (3. Mose 20,2) an heidnische Gottheiten (z. B. Moloch), eine bei heidnischen Völkern vielgeübte Praxis. Die Schwere der angedrohten Strafen zeigt die Bedeutung, die Gott diesen Vergehen beimaß. Außerdem gab es bei einem durch die Wüste ziehenden Volk keine Gefängnisse. Freiheitsstrafen schieden daher aus. Und dort, wo keine Wiedergutmachung möglich war, mußten die Strafen abschreckend wirken, um die Gemeinschaft vor dem Verbrechen ausreichend zu schützen. Heutzutage wird manchmal der Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" als barbarisch und reines Rachedenken angesehen. Das ist aber nicht so. Damals war diese Rechtsnorm ein außerordentlicher juristischer Fortschritt. Dadurch wurde der Interessenausgleich zwischen Schädiger und Geschädigtem aus der Privathand in die Hand der Gemeinschaft gelegt. Vorher galt weitgehend, wie auch heute noch in manchen orientalischen Ländern unter der Hand geübt, das Gesetz der Blutrache. Und das sah in der Praxis so aus: "Zwei Augen für ein Auge, zwei Zähne für einen Zahn". Dieser ausufernden Selbstjustiz sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Die zehn Gebote erhielt Mose während eines 40-tägigen Aufenthaltes auf dem Berg Sinai von Gott auch noch schriftlich, eingraviert auf Steintafeln (2. Mose 24,12). Bei diesem Vorgang war der Berggipfel wiederum in dichtes Gewölk gehüllt. Zu den Gesetzen kamen später noch umfangreiche Vorschriften für die Ernährung, die Kleiderordnung, die Viehzucht und die Landwirtschaft. Keiner sollte den anderen übervorteilen (3. Mose 25,17). Der Sinn der zahlreichen Speisegesetze, die Einteilung in reine und unreine Tiere, ist uns heute unverständlich. Die damals dahintersteckenden Gründe wurden 1923/24 dem Pfarrer Johannes Greber (siehe S. 63ff) aus der jenseitigen Welt erläutert und sind in dem Buch (29) S.101 geschildert. Die Speisegesetze wurden erst von Christus für seine Anhänger außer Kraft gesetzt, denn er sagte (Mark. 7,18): "Alles was von außen her in den Menschen hineingeht, vermag ihn nicht zu verunreinigen, weil es ihm nicht ins Herz hineingeht, sondern in den Leib, und auf dem natürlichen Weg, der alle Speisen reinigt, wieder ausgeschieden wird." Der Bund, den Gott Jahwe mit den Israeliten schloß, begründete eine Religion, die weit über das hinausging, was die heidnischen Religionen vorher und nachher zu bieten hatten. Gott versprach Schutz, Hilfe und Gnade allen denen, die ihm dienten, ihn liebten und seine Gesetze hielten (5. Mose 5,10). Er gebot die Ausübung von Gerechtigkeit und Hilfe gegenüber den Mitmenschen, den Armen, den Witwen und den Schwachen. Er verordnete den arbeitsfreien Sabbat und das Sabbat-Jahr (3. Mose 25,4) als Ruhezeit jedes siebte Jahr für die landwirtschaftliche Nutzfläche. Er gebot das Hall-Jahr (Hall = nach der Art der Ankündigung durch den Hall der Widderhörner), das alle 50 Jahre stattfinden sollte (3. Mose 25,10). In diesem Jahr mußten alle hebräischen Sklaven ihre Freiheit erhalten und alles Gekaufte oder abgetretene Land an die ursprünglichen Eigentümer unentgeltlich zurückgegeben werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI1MzY3