Der Tod, die Brücke zu neuem Leben

– 101 – Mein Vater, Alexander Friedrich von Bernus, war zusammen mit dem Seniorchef Jean Noé du Fay und einem Herrn von Strahlendorff Mitinhaber der Firma "du Fay u. Co." in Manchester, einer internationalen Vermittlungsagentur, die vor allem mit Amerika in reger geschäftlicher Verbindung stand. Als im Jahre 1884 der Seniorchef Jean Noé du Fay starb, liquidierten die beiden Teilhaber die Firma, um sich in das Privatleben zurückzuziehen. Mein Vater siedelte wieder nach Deutschland über. Nun hatte sich bei der Liquidation ergeben, dass die ausstehende Verbindlichkeit eines amerikanischen Geschäftsfreundes, der in Konkurs geraten war, als nicht mehr einbringbar, in das Verlustkonto geschrieben werden musste. Das war im Jahre 1884. Inzwischen starben auch die beiden anderen Teilhaber: mein Vater und von Strahlendorff. Seit der Liquidation vergingen beinahe 40 Jahre. Ich selber, der erst kurz vor der Auflösung der Firma geboren war, wusste von der ganzen Sache nichts, auch hat mein Vater nie davon zu mir gesprochen. Im Jahre 1922, mitten in der deutschen Inflation, bekam ich eines Tages aus Manchester ein Schreiben dieses Wortlautes: 'Sehr geehrter Herr! Sie werden mich gewiss nicht kennen. Ich bin die Tochter des verstorbenen Herrn von Strahlendorff, der zusammen mit Ihrem Vater Mitteilhaber der Firma Jean Noé du Fay war. Als man die Firma liquidierte, soll ein Posten eines damals in Konkurs geratenen amerikanischen Geschäftsfreundes in das Verlustkonto geschrieben worden sein. Inzwischen ist der Mann gestorben. Und nun das Seltsame: Vor kurzem erhalte ich von seinem Sohne, der anscheinend Spiritist ist, einen Brief, worin er schreibt, dass sein verstorbener Vater wiederholt in Sitzungen erschienen sei und ihn eindringlich gebeten habe, jene alte, längst verjährte Schuld nachträglich abzutragen, da ihn das Bewusstsein dieser nicht erfüllten Schuldpflicht drüben nicht zur Ruhe kommen lasse. – Nun knüpft der Sohn, der wieder in gefestigten Verhältnissen zu sein scheint, an seine Bereitwilligkeit, die Abtragung der längst erloschenen Verbindlichkeit zu übernehmen, die Bedingung, dass das Geld, das er ratenweise abzuzahlen uns in Aussicht stellt, auch nachweislich den zu ermittelnden gesetzlichen Erben der drei verstorbenen Teilhaber zu gleichen Teilen überwiesen werde. Ich bitte Sie daher, meinem Anwalt, Mr. Lewis in Manchester, mitzuteilen, ob Sie der einzige rechtliche Erbe des verstorbenen Alexander Friedrich von Bernus sind und ihm die notarielle Beglaubigung darüber zukommen zu lassen, damit er in unser aller Interesse die weiteren Schritte in dieser merkwürdigen Sache tun kann. Auch bitte ich Sie, die du Fay'schen Erben zu ermitteln und zu veranlassen, dass auch deren notarielle Beglaubigung meinem Anwalt baldigst zugeschickt wird. Ihre ergebene Mrs. J. K. Stafford, geb. von Strahlendorff, Manchester.' Eine Dollarerbschaft in der Inflation! Ich fuhr sofort nach Frankfurt, dem Wohnsitz der du Fay'schen Erben, und ließ durch einen dortigen Anwalt alles weitere in dem gewünschten Sinne regeln. – Aber die Freude war verfrüht! Ein Jahr verging und nichts erfolgte. Ich schrieb daher nach Manchester an Mrs. Strafford und erhielt die Auskunft: Der Sohn des verstorbenen Schuldners habe unlängst mitgeteilt, er stehe selbst in einer wirtschaftlichen Krise und könne erst mit der Abtragung der Schuld beginnen, wenn er diese glücklich überstanden habe. – Mrs. Strafford fügte noch hinzu, der Betreffende habe ausdrücklich den Wunsch geäußert, dass die anderen Erben seinen Namen und Wohnort nicht erfahren, auch sei ihr nicht bekannt, auf wie hoch die Gesamtschuld sich belaufe, da die Geschäftsbücher der Firma längst nicht mehr bestünden. Und da im Übrigen die Zahlung freiwillig sei, so lasse sich nichts tun als abzuwarten. – Wieder vergingen Jahre. Ich hatte schon die Hoffnung aufgegeben, mir von der ganzen Angelegenheit noch irgendetwas Positives zu versprechen, da erhielt ich im Jahre 1927 von dem

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI1MzY3