– 49 – dem Bette saß, ging mein voll sichtbarer Mann vehement aufs Fenster zu, öffnete es, blickte gebannt auf das vor ihm liegende Gut und rief erregt: 'Das ist das Land meiner Familie!' (Es würde zu weit führen, hier die entstandenen familiären Differenzen aufzuzeigen, die diesen Ausruf verständlich erscheinen lassen.) Der ebenfalls in normaler menschlicher Gestalt erschienene Schwager setzte sich auf den Stuhl. Da ich in letzter Zeit verschiedene Erlebnisberichte von Verstorbenen gelesen hatte, die auf mediale Weise in der Geistigen Loge Zürich übermittelt worden sind, stellte ich ihm die Frage, ob er die Richtigkeit dieser Berichte bestätigen könne. Mein Schwager zögerte nicht mit seiner bestimmten Antwort: 'Ja, so ist es, es ist richtig, was du gelesen hast.' Und schon waren alle drei verschwunden, ich machte Licht, ging zum Fenster, um es wieder zu schließen, denn mein Mann hatte es offen gelassen." Auch in diesem Fall fällt die starke gefühlsmäßige Bindung, seine große Sorge auf, die den Verstorbenen veranlasst, sich gegenüber seiner Ehefrau kundzutun. Man kann derartige Berichte zwar mit einer Handbewegung als "anekdotisch" abtun und darauf hinweisen, dass ja keinerlei Zeugen zugegen waren und es sich auch sehr gut um reine Einbildung gehandelt haben könnte. Gegen Einbildung spricht aber das Wiederbringen des Schlüsselbundes. Das Fehlen von Zeugen müssen wir aber auch bei vielen Berichten aus dem Bereich der Psychologie, Medizin, Geschichtswissenschaften usw. beklagen. Trotzdem wird ihnen aber auch dort wissenschaftliches Gewicht beigemessen, wenn sie sich sinnvoll in das ganze Gebiet einordnen lassen und ihnen nicht absolute Unglaubwürdigkeit anhaftet. In gleicher Weise muss man auch mit entsprechenden Berichten aus dem Gebiet der Parapsychologie verfahren. Sie sind als kleine Steinchen in ein großes Mosaikbild einzufügen, und es ist zu prüfen, ob sie dieses Bild vervollständigen. Der folgende Bericht stammt aus der Mitte des 18ten Jahrhunderts. Bei der damaligen Begebenheit wurde das Phantom, die Gestalt eines Verstorbenen, von mehreren Personen wahrgenommen. Sie reagierten auf die Erscheinung aber wesentlich ängstlicher und unbedachter, als die Schweizerin in dem vorherigen Beispiel, beobachteten aber trotzdem die Gestalt recht genau und waren schließlich auch bereit, ihren Wunsch zu erfüllen. Wiederum führte nämlich eine starke gefühlsmäßige Bindung des Verstorbenen an sein früheres Erdenleben, eine geringfügige Schuld, ihn dazu, sich nochmals auf Erden sichtbar und bemerkbar zu machen. Allerdings war er nicht imstande zu sprechen und konnte daher sein Anliegen nur durch Gesten kundtun. Diese Begebenheit hat zu damaliger Zeit ungeheures Aufsehen erregt, zumal ein Naturwissenschaftler, ein Prof. der Physik, die Vorgänge genau beobachtet und beschrieben hatte. Jedoch man lebte 1746 bereits in der Zeit der "Aufklärung". Ihr führender Philosoph war Prof. Christian Wolff25, der die philosophischen Richtungen des Rationalismus26 und des Materialismus vertrat. Nach seiner Auffassung waren Materialisten Philosophen, die nur die Existenz von materiellen Dingen zugaben. Wolffs philosophische Lehrmeinungen wurden um 1750 an fast allen Lehrstühlen Deutschlands vertreten. In diese Entwicklung "aufgeklärter" Geisteshaltung platzte nun ein Bericht hinein, der allen endlich überwunden geglaubten Gespenstergeschichten wieder Auftrieb geben musste. Daher unternahmen die Behörden und der zuständige Landesherr, Herzog Karl I.27 von Braunschweig, alles, um den Bericht zu vertuschen, zu unterdrücken und als völlig unglaubwürdig hinzustellen. Schließlich stand der gute Ruf auf einer neu gegründeten akademischen Einrichtung auf dem Spiel. 25 Christian Freiherr v. Wolff, 1679–1754, Prof. für Philosophie in Halle und Marburg. 26 Rationalismus = philosophische Denkrichtung, die sagt, daß Erkenntnis auf folgerichtigem Denken, Verstand und Vernunft beruht. 27 Regierungszeit von 1735–1780.
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