Die geistige Heilung durch Verbindung mit der jenseitigen Welt

- 20 - Der Richter beobachtete Arigó zusammen mit dem Staatsanwalt noch mehrfach bei der Arbeit in seiner Klink. Er urteilte (6, S. 179): "Ich sah, wie er 200 Personen in weniger als zwei Stunden behandelte. Er brauchte nur Sekunden, um ein Rezept auszustellen, und die Diagnosen erfolgten unmittelbar, ohne daß er vorher Fragen stellte. Ich habe dies alles persönlich geprüft und habe den Mann, über dessen Schicksal ich zu entscheiden hatte, genau studiert." Richter Immesi machte sich seine Entscheidung nicht leicht. Er hatte erkannt, daß Arigó kein Krimineller war, daß er keine Hexerei, keine schwarze Magie betrieb, sondern nur normale christliche Gebete sprach. Er hatte unter den vielen tausend Heilungssuchenden nie einem geschadet, nie Geld angenommen, statt dessen aber vielen geholfen. Und trotzdem hatte er gegen das Gesetz verstoßen, dadurch nämlich, daß er kein Arzt war und somit unerlaubt die Heilkunde ausgeübt hatte. – Für mich, als Leser dieser Berichte, ist es heute verwunderlich, daß niemand auf den Gedanken gekommen ist, weder Arigó selbst, noch seine Verteidiger, noch Richter Immesi, auf Schuldunfähigkeit wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit oder wegen erfolgter Nötigung zu plädieren. Nach deutschem Strafrecht wären das die §§ 51 und 52, die diesen Tatbestand behandeln. Nach § 51 könnte man argumentieren, daß eine strafbare Handlung nicht vorlag, weil die Taten im Zustand einer Bewußtseinsstörung (Trance) erfolgten, und nach § 52 könnte man sagen, daß Arigó zu den Taten durch unwiderstehliche Gewalt genötigt worden sei. Entsprechende Paragraphen gibt es doch sicher auch im brasilianischen Strafrecht. Arigó hat immer wieder betont, daß nicht er es sei, der die Krankenbehandlung vornehme, sondern eine nichtirdische Persönlichkeit (eben dieser Dr. Fritz) und daß er sich zur Verfügung stellen m ü s s e . Und wenn er es nicht tat, brachten ihn sehr starke Kopfschmerzen bald dazu, die Heiltätigkeit wieder aufzunehmen. Aber vielleicht hat die Verteidigung solche Argumente deshalb nicht aufgegriffen, weil dann die Gefahr bestanden hätte, daß Arigó in eine Irrenanstalt eingewiesen worden wäre. Richter Immesi sah keinen juristischen Ausweg, um die Vollstreckung der Haftstrafe zu verhindern, obwohl er sich dabei, wie er später sagte, ein wenig vorkam, wie ein gewisser Richter vor 2.000 Jahren. So betrat Arigó am 20. August 1965 erneut das Gefängnis, konnte es aber wegen guter Führung schon am 8. November 1965 endgültig verlassen (6, S. 183). Der Gefängnisdirektor und seine Wächter umarmten ihn, und vor dem Gefängnistor wurde er von mehreren tausend Menschen stürmisch in Empfang genommen. Sehr schnell nahm Arigó nach seiner Freilassung die Heiltätigkeit wieder auf. Doch enthielt er sich der "großen Chirurgie" und demonstrierte seine Technik nur an kleineren Tumoren, Grützbeuteln und am grauen Star. In den Jahren 1968 und 1969 organisierte Dr. Puharich die Untersuchung Arigós durch gut ausgerüstete Ärztegruppen. Die Ergebnisse führten dazu, daß angekündigt wurde, Arigó dürfe künftig unter der fachlichen Aufsicht von Chirurgen operieren (6, S. 223). Um das durchführen zu können, wurde der Bau eines modernen Krankenhauses geplant. Sogar der neue Staatspräsident von Brasilien, Arthur da Costa e Silva, sagte seine Unterstützung zu. Doch da sah Arigó eines Nachts im Traum wieder das schreckliche schwarze Kreuz. Er hatte es schon früher gesehen, und es hatte damals den Tod von ihm nahestehenden Menschen angekündigt. Am 11. Januar 1971 fuhr Arigó nach dem Mittagessen zusammen mit einem Freund bei starkem Regen mit dem Auto in die Nachbarstadt, um dort etwas zu erledigen. Unterwegs geriet sein Fahrzeug auf die linke Straßenseite und stieß frontal mit einem Lastwagen zusammen. Arigó und sein Freund starben kurz darauf. Eine spätere Obduktion (6, S. 239) ergab, daß Arigó vor dem Zusammenstoß einen Herzinfarkt erlitten hatte. Ein bemerkenswertes Leben war damit zu Ende gegangen, und zu allem Unglück noch, bevor die geplante umfassende wissenschaftliche Untersuchung stattgefunden hatte. Die großen Zeitungen der ganzen Welt, auch in Deutschland, berichteten über das tragische Ereignis. Tausende folgten seinem Sarg. Nur die katholische Kirche verweigert ihm ihren letzten Beistand. Für sie war er ein exkommunizierter Spiritist.

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