Das Ansehen der Parapsychologie in der Öffentlichkeit und die Gegner alles Paranormalen

- 13 - oder zumindest diesen Brief als Leserzuschrift samt einer Seite der Fotokopien mit den Zeitungsausschnitten zu veröffentlichen. Ich verweise hierbei auf das Recht zur Gegendarstellung. Mit freundlichem Gruß W. Schiebeler Am selben Tag, dem 14. Mai 1981 richtete ich ein ähnlich gestaltetes Schreiben auch an den Innenminister des Landes Baden Württemberg Prof. Dr. Roman Herzog, der später Bundespräsident geworden ist. Auf beide Schreiben erhielt ich am 22. Juni 1981 vom Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. III - Landespolizeipräsidium ein Antwortschreiben, das auf meine Briefe Bezug nahm: "Sie setzen sich darin kritisch mit dem Beginn der Serie über Grenzwissenschaften auseinander, die vor allem den Bezug der Kriminologie zu Okkultismus und zur Parapsychologie behandeln soll. Darüber wurde jedoch weder unsachlich oder gar falsch informiert, noch sollte die Parapsychologie in die von Ihnen genannte Richtung gerückt werden." – Eine Veröffentlichung meines Aufsatzes "PSI ist keine Wahnidee" wurde abgelehnt. In weiteren Schreiben vom 13. 7. 1981 und 6. 12. 1981 an das Landespolizeipräsidium und den Innenminister habe ich mich gegen die verharmlosende Auslegung des Artikelinhalts der Polizeizeitung gewandt und darauf hingewiesen, daß man doch von der permanent volksverdummenden Öffentlichkeitsarbeit der Parapsychologen und dem verhängnisvollen Einfluß solch scheinbarer Seelenprothesen geschrieben und behauptet habe: "Die Parapsychologie erweckt und nährt den Afterglauben bei den Opfern, die ihrerseits den Aberwitz weiter verbreiten und festigen (Polizei Ztg. 6/81, S. 3). Man habe den Parapsychologen sogar geraten, 'den Lehrstuhl mit der Sektenpredigerkanzel zu tauschen'". Wenn das keine Verleumdungen und Beleidigungen seien, wisse ich nicht, was man sonst darunter verstehen könne. In den Antwortschreiben auf meine Briefe wurde weiterhin behauptet, es sei alles korrekt formuliert worden, eine Beleidigung liege nicht vor und zu einer Rücknahme oder Entschuldigung bestehe keine Veranlassung. Eine Gegendarstellung von mir wurde abgelehnt. – Nur eine Auswirkung hatten meine Briefe: Nach der zweiten Nummer der Serie wurde sie abgebrochen. Es erschien kein weiterer Bericht mehr.

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